Gewaltvolle Bilder = in Lehre unzumutbar?

Foto: "Lightbox: Platzhalter" von Marco Verch via ccnull.de, CC-BY 2.0

Foto: “Lightbox: Platzhalter” von Marco Verch via ccnull.de, CC-BY 2.0

Mit diesem Beitrag möchte ich gerne einige meiner über die letzten Jahre gereiften Überlegungen zum Umgang mit gewaltvollen Bildern in der Lehre teilen. Unter gewaltvollen Bildern fasse ich nicht nur visuell-dokumentarische Bilder (Fotografien, Filmaufnahmen), die direkte körperliche Gewalt, aber auch Folgen struktureller Gewalt (Armut, Hunger) dezidiert und oft plastisch darstellen. Daneben zähle ich hierzu auch solche Bilder, die direkt oder indirekt verletzen oder schaden, weil sie herabwürdigende – zum Beispiel rassistische, sexistische, abelistische – Stereotype re‑produzieren.

Gewaltvolle Bilder im Studium der Friedens- und Konfliktforschung sind herausfordernd und können verschiedene Formen von Betroffenheit erzeugen. Es ist daher wichtig, einen bewussten und guten Umgang mit ihnen zu finden – sowohl was das Zeigen als auch Rezipieren entsprechender Bilder betrifft. Aus meiner Sicht geht es darum, Wege zu identifizieren, sich und andere mit gewaltvollen Bildern zu konfrontieren, möglichst ohne Gewalt und Verletzungen zu re-produzieren und ohne sich selbst und andere zu überfordern. Das beinhaltet, informierte Abwägungen für und gegen das Zeigen bestimmter Bilder vorzunehmen und sich zudem zu fragen, auf welche Art und Weise gewaltvolle Bilder in Lehre zum Einsatz kommen können. Eine pauschale Ausklammerung potenziell überfordernder und verletzender Inhalte scheint mir – nicht nur, aber insbesondere für die Friedens- und Konfliktforschung, die sich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Konflikten und Gewalt verpflichtet sieht, – keine zufriedenstellende Lösung.

Es ist nicht einfach! (Un)Zumutbares in der Hochschullehre

Die sich in den letzten Jahren abzeichnende Entwicklung eines bewussteren Umgangs mit potenziell überfordernden und vor allem verletzenden Inhalten und Äußerungsformen (Visualisierungen, Wortwahl) in der Lehre begrüße ich sehr. Gleichzeitig ist die Frage danach, was zumutbar ist und was nicht, keinesfalls einfach zu beantworten, weshalb ich zum Beispiel allzu schnellen und pauschalen Forderungen nach einer Verbannung bestimmter Inhalte aus Seminarräumen oder Curricula eher skeptisch gegenüberstehe.

Gerade wenn bestimmte verletzende und anderweitig kritikwürdige Inhalte mit dem Thema einer Lehrveranstaltung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, erscheint es mir vielversprechender, (gemeinsam mit Studierenden) Möglichkeiten ihrer kontextualisierenden und kritischen Besprechung zu prüfen, anstatt sie einfach wegzulassen oder zu streichen. Um ein plakatives Beispiel zu wählen: Im Kontext eines Seminars, das sich dem im Kolonialismus tradierten Rassismus in Bildern widmet, empfinde ich die Betrachtung von und Auseinandersetzung mit einzelnen gewaltvollen Bildern durchaus als wichtig und wertvoll.

Aufschlussreich finde ich in diesem Zusammenhang die Ausführungen von Sarah Elsuni, die sich in ihrem Beitrag „Content Warning“ (2019) der Frage nach dem (Un)Zumutbaren in Wissenschaft und Lehre in abwägender Manier nähert. Ihren Ausgangspunkt davon nehmend, was das Recht für Grenzen und Rahmen absteckt,[i] hält sie fest, dass Hochschulen als öffentliche Räume keinen „[u]nbegrenzten Schutz vor den Zumutungen von Diskriminierungen und Verletzender Sprache“ bieten müssen, wohl aber „Orte des freien Meinungsaustauschs und der kontroversen Auseinandersetzung“ sein müssten, „um nicht ihre Funktion zu verlieren“ (Elsuni 2019: 134-135):

“Das bedeutet (natürlich immer in den Grenzen des rechtlichen Zulässigen), dass es für Mitglieder einer Hochschule gegebenenfalls auch Inhalte auszuhalten gilt, die den Rahmen des subjektiv-erlebten Zumutbaren überschreiten[,] beziehungsweise zu entscheiden, sich der Situation etwa durch Verlassen der Lehrveranstaltung zu entziehen. […] Das heißt wiederum nicht, dass Studierende damit jeglichen Lehrinhalten und Äußerungen schutz- und kritiklos ausgeliefert sind oder sein müssen.” (Elsuni 2019: 135)

Ethischer Medieneinsatz als Abwägungspraxis

Mit Blick auf den Umgang mit gewaltvollen Bildern kann einem auch eine anwendungsorientierte Ethik Orientierungen an die Hand geben, um Räume für eine kontext- und fallspezifische Abwägung abzustecken. Die aus meiner Sicht zentralen Abwägungsfragen hinsichtlich des Zeigens und Verbreitens von gewaltvollen Bildern lauten, (1) ob ein spezifisches Bild gezeigt werden muss und (2) in welchen Kontexten es wie gezeigt werden kann.

Die Frage lautet tatsächlich zuerst „muss es gezeigt werden“ und nicht, unter welchen Bedingungen es gerechtfertigterweise gezeigt werden kann (Elliott 2011). Ist es wirklich notwendig, das eine konkrete Bild zu zeigen (anstatt es nicht zu zeigen oder Alternativen zu wählen), wenn doch davon auszugehend ist, dass dies Schaden anrichten wird? Erst im zweiten Schritt geht es darum, zu berücksichtigen: „Publishing images that injure requires good ethical justification for the harms caused“ (Elliott 2011: 9).

Reine Dekorations- oder Illustrationszwecke („weil Bilder die PowerPoint-Präsentation auflockern“) können das Zeigen gewaltvoller Bilder nicht rechtfertigen. Anders stellt sich das potenziell dar, wenn in bestimmten professionellen und institutionellen Kontexten (Schule, Museum, Nachrichtenjournalismus) mit dem Zeigen einzelner konkreter Bilder glaubhaft Bildungs- und Aufklärungsziele verfolgt werden.

Von Bedeutung ist dann aber auch die Art und Weise des Zeigens: Beispielsweise Formen der Bildbearbeitung wie die Verpixelung, welche die Identifizierung von konkreten Personen verhindern sollen oder körperliche Intimbereiche unkenntlich machen, können das Zeigen bestimmter Bilder – im Übrigen auch bildrechtlich – überhaupt erst vertretbar erscheinen lassen. Vor allem Bildunterschriften und begleitende Erklärungen befördern zudem, das Gezeigte (kritisch) einzuordnen. Grundlegend ist das Wissen um sozio-kulturelle und historische Kontexte oft entscheidend dafür, wie Bilder rezipiert werden (können). Nicht nur der moralischen Bewertung, sondern auch der wissenschaftlichen Einordnung von gewaltvollen Bildern – ihrer Produktion, Verbreitung und Rezeption – sollte daher möglichst eine entsprechende Kontextualisierung zugrunde liegen.

Um auf das Beispiel des Seminars zu rassistischer Bildsprache zurückzukommen: Der Themenfokus einer Lehrveranstaltung entspricht keinem Freifahrtschein, trotz der damit verfolgten Bildungsziele. In jedem Fall sollte der Einsatz gewaltvoller Bilder auf ein Minimum (möglichst Null) reduziert werden. Zum Beispiel bekannte Bildmotive wie das ‚Hungerkind‘ müssen erst gar nicht reproduziert werden, da hierzu jede*r Bilder im Kopf hat. Und es besteht fraglos die Möglichkeit, Bildausschnitte oder Begriffe wie das N-Wort unkenntlich zu machen.

Bewusste und eigenverantwortliche Bild-Rezeption

Neben der abwägenden Entscheidung dafür, ein Bild überhaupt und auf bestimmte Art und Weise zu zeigen, ist für den Umgang mit gewaltvollen Bildern in der Lehre relevant, wie Rezeptionsmöglichkeiten gestaltet sind, ob Studierende also zum Beispiel individuell entscheiden können, ein konkretes Bild zu betrachten (oder auch nicht). Content bzw. Trigger-Warnungen sollen Personen die Möglichkeit geben, wegzusehen, den Raum zu verlassen, gegebenenfalls (mit genügend Vorlauf) an einer Veranstaltung nicht teilzunehmen. Ich finde es hilfreich, weitere Wahlmöglichkeiten einzuräumen. Zum Beispiel können bestimmte Bilder oder besonders drastische Bildausschnitte mit einem Klebezettel verdeckt und mit einem Hinweis wie dem folgenden versehen werden: „Entscheide selbst, ob du das Darunterliegende ansehen willst.“ Dabei sollten begleitende Worte oder der thematische Veranstaltungskontext ansatzweise verdeutlichen, was eine Person zu erwarten hat.

Darüber hinaus finde ich es eine Überlegung wert, ob in Kontexten von Erwachsenenbildung manche Medieninhalte wie zum Beispiel gewaltvolle Videos nicht nur ausschließlich freiwillig, sondern in Eigenregie rezipiert werden können sollten, also etwa in den eigenen vier Wänden mit der Möglichkeit Bild und Ton zu regulieren, Pausen einzulegen, einen guten Zeitpunkt im Tagesablauf zu wählen und so weiter. Dabei gilt es jedoch Vor- und Nachteile abzuwägen, was es bedeutet, wenn Personen bei der Rezeption gewissermaßen alleine gelassen werden.

Da viele von uns ohnehin oft privat bzw. allein gewaltvolle Inhalte konsumieren (also zum Beispiel Nachrichten, Kriegs-Dokumentationen usw.), scheint es mir in jedem Fall ratsam, Student*innen Hilfestellungen an die Hand zu gegeben, wie sie auf sich achten können, sie also zum Beispiel dazu zu ermuntern, nach dem Konsum gewaltvoller Bilder und Geschichten körperlichen Ausgleich oder den Austausch mit Peers und Freund*innen zu suchen.

Ich habe über die letzten Monate für mich die folgenden Tipps zu einem achtsamen Medienkonsum zusammengetragen (einige der nachstehenden und weitere Tipps werden im Artikel „11 Tips for Protecting Yourself From Upsetting Images on Social Media“ ausführlicher besprochen):

  • Bewusste Entscheidung zum Konsum bestimmter gewaltvoller Inhalte treffen;
  • diverse Zeit-Aspekte berücksichtigen: nicht zu lange Konsumieren, Auszeiten einplanen, auch buchstäblich öfter mal auf „Pause“ drücken, geeignete Zeitpunkte wählen (z.B. nicht vor dem Schlafengehen);
  • technisch regulierbare Hilfen nutzen: Ton runterdrehen oder ausschalten, Bildhelligkeit dimmen, Bildgröße verkleinern, Untertitel einschalten;
  • sozialer Austausch: mit anderen direkt – besser als in zeitversetzten Chats – über das Gesehene und das eigene Erleben sprechen (ohne sie ihrerseits mit Inhalten oder Erwartungen zu überfordern);
  • nach dem Medienkonsum gewaltvoller Inhalte: bewusst Atmen (körperlich Erden), bewegen, Freund*innen treffen, lachen …

 

Nach meinem Dafürhalten ist es also wichtig zu fragen, wie wir uns – das heißt andere, aber auch uns selbst – über die Nutzung visueller Medien mit Leid und Gewalt konfrontieren. Aus meiner Sicht sollte der Einsatz von gewaltvollen Bildern in der Lehre, egal ob von Dozierenden- oder Studierenden-Seite, mäßig und mit Bedacht stattfinden. Er sollte zum Beispiel keinesfalls nur rein illustrativen oder gar dekorativen Zwecken dienen, sondern immer mit einem Informationsmehrwert und im/mit Kontext erfolgen. Zudem sollte nicht nur die Entscheidung ein Bild zu zeigen bewusst und abwägend erfolgen, sondern es sollten auch Entscheidungsspielräume für eine bewusste und eigenverantwortliche Rezeption gewaltvoller Bilder geschaffen werden.

Michaela Zöhrer

Literatur

Elliott, Deni (2011): Ethical Responsibility and the Power of Pictures, in: Roos, Susan Dente/Lester, Paul Martin (Hrsg.): Images that Injure: Pictorial Stereotypes in the Media. London: Praeger: 9-19.

Elsuni, Sarah (2019): Content Warning. (Un)Zumutbares in Wissenschaft und Lehre, in: Berendsen, Eva/Saba-Nur Cheema /Meron Mendel (Hrsg.): Trigger Warnung: Identitätspolitik zwischen Abwehr, Abschottung und Allianzen. Berlin: Verbrecher Verlag, 129-142.

Endnotes

[i] Elsuni (2019: 130) geht es in ihrer Abwägung nicht um den absichtlich verletzenden – etwa beleidigenden, erniedrigenden oder demütigenden – Gebrauch von Worten, Bildern und Inhalten, da dieser „unter keinen Gesichtspunkten“ zu rechtfertigen sei.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
lehrgut (29. August 2024). Gewaltvolle Bilder = in Lehre unzumutbar? Lehrgut. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/127g1


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.